Kriminalität und JustizNiedersachsen

Unklare Zuständigkeiten: Städte im Norden fordern mehr Tempo bei der Kontrolle von Cannabis-Vorschriften

Die geheimnisvolle Aufgabe der Cannabis-Kontrolle in Niedersachsen

Nach der Legalisierung von Cannabis ist weiterhin unklar, wer die Einhaltung der neuen Regeln kontrollieren soll. Weder die Polizei noch die kommunalen Ordnungsämter haben bisher klar definierte Zuständigkeiten in Niedersachsen bezüglich der Kontrollen von Cannabis-Anbauvereinen. Die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages, vertreten durch Claudio Griese, fordert daher eine rasche Klärung seitens des Landes in Bezug auf die Zuständigkeiten. Das Cannabisgesetz des Bundes, das am 1. April in Kraft getreten ist, regelt den Besitz und den Anbau der Droge für den privaten Konsum.

Die Ordnungsämter der Kommunen sind personell jedoch derzeit nicht in der Lage, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen. Claudio Griese, auch Bürgermeister von Hameln, beklagt den Mangel an Personal und die unbesetzten Stellen in den Behörden der Kommunen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Herausforderungen durch steigende Obdachlosigkeit und Jugendkriminalität zunehmen. Im Nachbarbundesland Bremen soll ab dem 1. Juli das Verbraucherschutzressort die Kontrollen übernehmen, wie der Senat vor einer Woche beschlossen hat.

Die Regeln für den Cannabis-Konsum, die kontrolliert werden müssen, sehen vor, dass die Droge ab 18 Jahren besessen und konsumiert werden darf. Es dürfen maximal 50 Gramm Cannabis zu Hause aufbewahrt und 25 Gramm mitgeführt werden. Der Verkauf oder die Weitergabe der Droge sind untersagt, und das Kiffen ist beispielsweise in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Auch der Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen, Spielplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen ist tabu.

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Lebt in Spandau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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