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Wolf im Kreis Uelzen: Ausnahmegenehmigung zum Abschuss als rechtswidrig eingestuft

In einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg wurde festgestellt, dass die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes im Kreis Uelzen rechtswidrig war. Diese Genehmigung wurde im Jahr 2021 vom Landkreis erteilt, da der Wolf Schafe gerissen hatte. Das Gericht entschied, dass der Landkreis hätte Naturschutzvereinigungen die Möglichkeit zur Stellungnahme geben müssen, was in diesem Fall nicht erfolgt war. Zudem kritisierten sie, dass das Gebiet, in dem die Ausnahmegenehmigung galt, zu groß war, was die Aussicht auf den gezielten Abschuss des Wolfes verringerte.

Die fragliche Ausnahmegenehmigung war für den Zeitraum vom 15. Januar bis 30. Juni 2021 gültig, jedoch wurde der Wolf in dieser Zeit nicht getötet. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Diskussion über den Umgang mit Wölfen in Deutschland bleibt ein kontroverses Thema, da Interessen von Naturschutz, Landwirtschaft und Jägerschaft oft gegensätzlich sind.

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Weitere Maßnahmen zur Regulierung des Wolfbestands werden kontrovers diskutiert, wobei sowohl der Schutz der artenreichen Fauna und Flora als auch die Sicherheit von Nutztieren und Menschen berücksichtigt werden müssen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg könnte Auswirkungen auf zukünftige Fälle haben und die Debatte um den Umgang mit Wölfen in Deutschland weiter anheizen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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