Im Landkreis Uelzen tritt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft, die insbesondere der Sicherheit von Schülern dienen soll. Laut einem Bericht der Uelzener Presse wurde für mehrere Schulstandorte eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet. Diese Maßnahme betrifft insbesondere Straßenabschnitte, die zuvor rechtlich nicht geregelt waren. Die neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen treten in Kraft, sobald die entsprechende Beschilderung installiert ist, die kurzfristig durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie den Landkreis Uelzen erfolgen wird.

Die Neuregelungen sind Teil der Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit rund um die Schulen im Landkreis. Betroffen sind die Grund- und Oberschule in Rosche sowie die Grundschulen in Suhlendorf, Wriedel und Bad Bevensen. Die Tempo-30-Regelung gilt während der Öffnungszeiten der jeweiligen Schulen.

Details zu den Geschwindigkeitsbeschränkungen

  • Rosche: Bodenteicher Straße (L265) von kurz vor Einmündung Schulstraße bis Uelzener Straße (B493) und Uelzener Straße (B493) im Kreuzungsbereich mit L254 und L265; gilt von 7 bis 17 Uhr.
  • Suhlendorf: Bevensener Straße (L265) von kurz hinter Einmündung Neumarkt bis Höhe Feuerwehr; gilt von 7 bis 17 Uhr.
  • Wriedel: Wulfsoder Straße (K21) vor und hinter Einmündung Kirchsteig; gilt von 7.30 bis 16 Uhr.
  • Bad Bevensen: Römstedter Straße (L253) ab hinter Einmündung Birkenweg bis Einmündung Am Fuhrenkamp; gilt von 7.30 bis 17.30 Uhr.

Zusätzlich zur Schulwegsicherheit sorgt der Landkreis Uelzen auch für nächtlichen Lärmschutz. Wie auf der Webseite des Landkreises Uelzen berichtet, wurde auf der Landesstraße 233 (Bahnhofstraße) zwischen 22 und 6 Uhr eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h festgelegt. Diese Maßnahme gilt sowohl im nördlich angrenzenden Teil der Bahnhofstraße, der durch eine Doppelkurve und einen Fußgängerüberweg gekennzeichnet ist, als auch auf der Landesstraße 250, die vom Ortseingang aus Richtung Hanstedt I bis zur Rathaus-Kreuzung reicht. Zudem wurde der 30er-Bereich, der zuvor zeitlich befristet im Bereich einer Kindertagesstätte bestand, aufgrund eines Pflegeheims und der unübersichtlichen Kurvenlage an der Rathaus-Kreuzung erweitert.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat bereits mit der Aufstellung der erforderlichen Beschilderung begonnen, um die neuen Regelungen zeitnah umzusetzen.