Uelzen

Streit um Wolfsschutz: Gericht untersagt Abschussgenehmigung

Ein Gericht in Niedersachsen hat erneut gegen die Abschussgenehmigung eines Wolfes entschieden. Dies ist bereits das zweite Mal in kurzer Zeit, dass ein solches Urteil gefällt wurde. Der aktuelle Fall bezieht sich auf eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises Uelzen aus dem Jahr 2021. Dabei hatte der Landkreis die Genehmigung zum Abschuss erteilt, nachdem ein Wolf Schafe gerissen hatte. Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied jedoch, dass diese Genehmigung rechtswidrig war.

Die Richter bemängelten, dass den Naturschutzvereinigungen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Zudem war das Gebiet, für das die Genehmigung galt, zu groß, was bedeutete, dass der betreffende Wolf nicht sicher identifiziert werden konnte. Obwohl die Genehmigung zwischen dem 15. Januar und dem 30. Juni 2021 galt, wurde kein Wolf abgeschossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einem ähnlichen Fall in der Region Hannover entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg pro Wolf. Das Schnellabschussverfahren von Wölfen wurde als grundsätzlich rechtens angesehen, solange erhebliche Schäden für die Landwirtschaft nachgewiesen werden konnten. Zudem sollte der Herdenschutz bei Rindern und Pferden umfassender geprüft werden. Dieser Fall zeigt die anhaltende Debatte über den Umgang mit Wölfen und den Schutz von Nutztieren in Niedersachsen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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