NiedersachsenStade

Streit um Wolfsabschuss im Landkreis Stade: Gericht stoppt Abschussgenehmigung

Gericht stoppt geplanten Wolfsabschuss im Alten Land

Die hitzige Debatte um den geplanten Abschuss eines Wolfs im Alten Land hat eine vorläufige Wende genommen. Nach einem Eilantrag von Wolfsschützern hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass der Wolf vorerst nicht getötet werden darf.

Der Wolf, der für den Verlust mehrerer Deichschafe in Jork verantwortlich gemacht wird, sollte gemäß einer Genehmigung des Landkreises Stade erlegt werden. Das Gericht stoppte jedoch den Abschuss und argumentierte, dass der Landkreis nicht ausreichend nachgewiesen habe, dass es keine zumutbaren Alternativen gebe. Insbesondere wurde auf die Möglichkeit des Herdenschutzes durch wolfsabweisende Zäune hingewiesen.

Entscheidung des Landkreises Stade sorgt für Unzufriedenheit

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stößt beim Landkreis Stade auf Unmut. Der Landrat Kai Seefried kritisiert die Gerichtsentscheidung und hat angekündigt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Er argumentiert, dass das Gericht wichtige Punkte aus der Stellungnahme des Landkreises nicht ausreichend berücksichtigt habe und dass der geforderte Herdenschutz an Deichen nicht umsetzbar sei. Seefried betont, dass die aktuelle Rechtslage den Landkreisen keine effektive Möglichkeit bietet, Wölfe, die wiederholt Schafe reißen, zu töten.

Ähnliche Gerichtsentscheidungen in anderen Regionen

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Stade ist nicht das einzige Gerichtsurteil gegen Wolfsabschüsse in diesem Jahr. Andere Gerichte haben ähnliche Entscheidungen getroffen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stoppte beispielsweise im April den geplanten Wolfsabschuss in der Region Hannover. Die Richter argumentierten, dass in Gebieten mit wiederholten Rissen erhebliche Schäden für die Landwirtschaft nachgewiesen werden müssen. Ebenso erklärte das Verwaltungsgericht Lüneburg im Mai die Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis Uelzen aus dem Jahr 2021 für rechtswidrig, da Naturschutzorganisationen nicht gehört wurden.

Diese Entwicklungen zeigen, dass das Thema des Wolfsmanagements in Deutschland weiterhin kontrovers diskutiert wird und dass Gerichtsentscheidungen zunehmend die Grundlage für den Umgang mit problematischen Wölfen bilden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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