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Schottergärten in Gefahr: Moringen plant Aufklärung gegen Verordnung!

Schottergärten in Niedersachsen sorgen für Aufregung: Trotz klarer Bauvorschriften drohen keine rechtlichen Konsequenzen, während der Landkreis Northeim auf Aufklärung setzt, anstatt hart durchzugreifen!

Der Landkreis Northeim geht in Bezug auf Schottergärten einen anderen Weg. Obwohl diese laut Niedersächsischer Bauverordnung nicht zulässig sind, hat die Kreisverwaltung beschlossen, nicht bauaufsichtlich gegen sie vorzugehen. Stattdessen setzt man auf Aufklärung und Beratung, um Häuslebauer über die Unzulässigkeit und die negativen Folgen von Schottergärten zu informieren. Der Moringer Rat plant zudem, eine Arbeitsgemeinschaft zu gründen, um dieses Thema proaktiv anzugehen. Bisher hat der Landkreis von der Möglichkeit, im Rahmen einer Bauaufsichtsverfügung gegen Schottergärten vorzugehen, keinen Gebrauch gemacht, weil es nicht als Ordnungswidrigkeit gilt.

Die Verantwortung liegt jedoch bei den Städten und Gemeinden. Diese können handeln, wenn ein Schottergarten auf einem Grundstück innerhalb eines Bebauungsplans liegt. Sie können Eigentümer dazu verpflichten, die Fläche gemäß den Festlegungen des Bebauungsplans zu bepflanzen. Auf Grundstücken, die nur einer Gestaltungssatzung unterliegen, sind sie jedoch machtlos, da die Bauüberwachung in der Hand des Landkreises liegt. Ausnahmen bilden die Städte Northeim und Einbeck, die selbst für die Bauaufsicht zuständig sind. Laut Berichten von www.hna.de ist die Debatte über Schottergärten also noch lange nicht abgeschlossen.

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