Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) veröffentlichte am 8. Mai die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete (ÜSG) des Pohler Baches und des Salzbaches im Landkreis Schaumburg. Diese Sicherung gilt für Bereiche, die bei einem Hochwasserereignis eintreten, das statistisch alle 100 Jahre zu erwarten ist. Die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete dienen als Rückhalteflächen, um einen schadlosen Hochwasserabfluss zu gewährleisten.
Das festgelegte Überschwemmungsgebiet des Pohler Baches erstreckt sich vom Gut Nienfeld im Auetal bis zur Rodenberger Aue in Lauenau. Das Gebiet des Salzbaches beginnt südwestlich der Ortslage Lyhren und reicht bis zur Rodenberger Aue westlich der Domäne Rodenberg. Laut den Berechnungen des NLWKN sind neben landwirtschaftlichen Flächen auch zahlreiche Gebäude, insbesondere in Pohle und Lyhren, vom Hochwasser betroffen.
In den vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten spezielle Schutzvorschriften, um Schäden und Risiken infolge von Hochwasser zu minimieren. Diese Vorschriften ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und umfassen die allgemeine Vorsorgeverpflichtung nach § 5 Absatz 2 WHG sowie Verbote und Genehmigungsvorbehalte. Beispielsweise sind die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen untersagt, es gelten besondere Anforderungen für wassergefährdende Stoffe, und Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die wasserrechtlichen Vorschriften.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Schaumburg steht für weitere Auskünfte unter den Telefonnummern 05721/703-1417 oder -1420 sowie per E-Mail unter wasser@schaumburg.de zur Verfügung.