Vorfall | Betrug |
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Ort | Osnabrück |
Ursache | sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, Mindestlohn, Sozialleistungsbetrug, Arbeitsgenehmigung |
Am 12. November 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück eine großangelegte Prüfung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe durch. In einem koordinierten Einsatz mit 74 Zöllnerinnen und Zöllnern wurden 173 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Das Augenmerk lag auf dem Schwerlastverkehr sowie Kurier- und Expressdiensten.
Die vorläufigen Ergebnisse sind alarmierend: In 41 Fällen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die weitere Prüfungen nach sich ziehen. In 14 Fällen besteht der Verdacht, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Zudem ermittelt das Hauptzollamt in einem Fall wegen Sozialleistungsbetrugs. In 22 weiteren Fällen gibt es Hinweise auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, und in vier Fällen wird der Einsatz von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vermutet. Diese Maßnahme könnte weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen haben.