Vorfall | Betrug |
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Ort | Cloppenburg |
Sachschaden in € | 6000 |
Ursache | Leistungsbetrug |
Ein Mann aus dem Landkreis Cloppenburg wurde vom Amtsgericht Cloppenburg wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Der Verurteilte, der Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhielt, hatte zwischenzeitlich eine sozialversicherungspflichtige und später eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen, diese jedoch nicht rechtzeitig dem zuständigen Leistungsträger gemeldet. Dadurch kassierte er unangemessen 1.230 Euro Arbeitslosengeld II.
Das Gericht entschied, dass der Beschuldigte, der nun auch als vorbestraft gilt, gegen die Auflagen zur sofortigen Anzeige von Änderungen seiner beruflichen Situation verstoßen hat. Trotz mehrmaliger Hinweise unterblieb die notwendige Mitteilung, was zu dieser drastischen Strafe führte.