Vorfall | Betrug |
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Ort | Osnabrück, Nienburg |
Sachschaden in € | 329000 |
Ursache | schwerwiegende Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, die Aufzeichnungspflicht, die Sofortmeldepflicht |
Das Hauptzollamt Osnabrück hat einen gewaltigen Schlag gegen einen Dachdeckerbetrieb aus dem Landkreis Nienburg geführt: Ein Bußgeld von insgesamt 329.000 Euro wurde gegen den verantwortlichen Gesellschafter verhängt! Der Grund für diese drastische Maßnahme? Schwere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie die Aufzeichnungs- und Sofortmeldepflicht.
Die Ermittlungen, die mit Überraschungsprüfungen auf Baustellen begannen, deckten gravierende Mängel auf. Zwischen Juni 2020 und Januar 2023 wurde den Mitarbeitern der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn vorenthalten – ein Betrug in Höhe von rund 77.000 Euro! Zudem wurden die Arbeiter nicht ordnungsgemäß dem Rentenversicherungsträger gemeldet und Arbeitszeitnachweise blieben ebenfalls aus. Der Gesellschafter legte Einspruch gegen die Bußgelder ein, erschien jedoch nicht zum Hauptverhandlungstermin, was schließlich zur Bestätigung der Bußgeldbescheide durch das Gericht führte. Ein gewaltiges Vorgehen, das zeigt: Der Zoll lässt sich nicht überlisten!