Ein 37-jähriger Mann aus Osnabrück wurde vom Amtsgericht wegen Leistungsbetrugs zu sechs Monaten Haft verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Diese Entscheidung fiel nach Ermittlungen des Hauptzollamts, das aufgedeckt hatte, dass der Mann Sozialleistungen bezog, während er heimlich Arbeitsverhältnisse einging, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen.

Im August 2023 begann er eine Beschäftigung und gab dem Jobcenter an, seine erste Lohnzahlung sei für September 2023 geplant. Tatsächlich erhielt er jedoch bereits im August sein Gehalt. Darüber hinaus nahm er im Dezember 2023 eine weitere Anstellung auf, ohne auch diese dem Leistungsträger zu melden. In der Summe kassierte er somit rund 1.180 Euro an Bürgergeld zu Unrecht. Der Angeklagte hätte in beiden Fällen umgehend Bescheid geben müssen, versäumte dies jedoch trotz klarer Hinweise.