BielefeldOsnabrück

Tödlicher Autounfall auf der Autobahn: Verurteilung zu Freiheitsstrafe von drei Jahren

Das Landgericht Osnabrück verhängte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gegen einen 30-jährigen Mann aufgrund eines tödlichen Autounfalls auf der Autobahn 33 Bielefeld-Osnabrück im vergangenen Oktober. Das Urteil erging wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wie von einem Gerichtssprecher bekannt gegeben wurde.

Laut den Informationen des Gerichts ärgerte sich der rumänische Angeklagte darüber, dass ein vor ihm fahrendes Fahrzeug einen Lastwagen zu langsam überholte. Als Reaktion darauf habe der 30-Jährige gedrängelt und sei in Schlangenlinien hinter dem Fahrzeug gefahren. Nach dem Überholen des Lastwagens soll er das andere Auto ausgebremst haben und dann auf gleicher Höhe wie dieses gefahren sein, bevor er eine ruckartige Bewegung nach rechts machte, was zu der seitlichen Kollision führte. Das Auto wurde über die Leitplanke geschleudert und der 32-jährige Beifahrer des verunglückten Wagens kam dabei ums Leben.

Der Angeklagte bestritt in der Verhandlung, den anderen Wagen abgedrängt zu haben, gab aber zu, vor dem Überholen die Lichthupe und die Warnblinkanlage betätigt zu haben. Trotzdem folgten die Richter nicht seiner Darstellung basierend auf den Zeugenaussagen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auf eine Anklage wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert, während die Verteidigung den Freispruch forderte. Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig, sodass der Fall gegebenenfalls weiter juristisch geprüft werden wird.

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