Vorfall | Betrug |
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Ort | Lingen |
Sachschaden in € | 1330 |
Ursache | Leistungsbetrug |
Ein 60-jähriger Mann aus dem Raum Lingen wurde vom Amtsgericht Lingen zu drei Monaten Haft verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte rund 1.330 Euro Arbeitslosengeld I unrechtmäßig kassiert, nachdem er eine sozialversicherungspflichtige Stelle angenommen hatte, ohne dies rechtzeitig dem zuständigen Leistungsträger mitzuteilen.
Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück deckten den Leistungsbetrug auf. Laut Urteil hätte der Angeklagte unverzüglich seine Beschäftigung melden müssen, was er trotz mehrfacher Hinweise versäumte. Das Gericht stellte klar, dass solche Verstöße gegen die Meldepflicht ernst genommen werden.