Am 4. Februar 2025 äußerte sich EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen zur geopolitischen Lage im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg. Sie betonte, dass Russland „schwerste Verstöße gegen die UN-Charta“ begangen habe. Ihr zufolge stellt der Einmarsch Russlands in die Ukraine ein „Verbrechen der Aggression“ dar. In ihrer Mitteilung auf der sozialen Plattform „X“ (ehemals Twitter) kündigte sie an, dass „Gerechtigkeit für die Ukraine“ kommen werde und sprach damit das Thema eines möglichen Sondertribunals an.
Die grundsätzliche Diskussion über die Einrichtung eines Sondertribunals für die Ukraine ist seit dem Beginn des Konflikts am 24. Februar 2022 wieder aufgeflammt. Fast alle Staaten weltweit verurteilten die russische Invasion als Aggression. Die rechtlichen Grundlagen für ein solches Tribunal werden vorbereitet, um den zahlreichen Opfern, die unter dem russischen Angriff leiden, Gehör zu verschaffen.
Rechtliche Hintergründe und internationale Reaktionen
Der Krieg, der am 24. Februar 2022 begann, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, da er gegen das völkerrechtlich anerkannte Gewaltverbot verstößt. Dies wird durch Artikel 2 Nr. 4 der UN-Charta untermauert, der die Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates verbietet. Dieser Konflikt, der mit der Besetzung der Krim im Februar 2014 seinen Anfang nahm, hat weltweite Verwerfungen zur Folge gehabt, und die strafrechtliche Zuständigkeit für Aggression und völkerrechtswidrige Verbrechen erstreckt sich auch auf die Zeit davor.
Von der Leyens Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) bereits Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine aufgenommen hat. Dabei sind zahlreiche Kriegsverbrechen dokumentiert, darunter die gezielte Tötung, Folter und Vertreibung von Zivilisten sowie Zwangsdeportationen, insbesondere von Kindern, nach Russland.
Die internationale Gemeinschaft hat sich klar positioniert. So verabschiedete das Europäische Parlament am 1. März 2022 eine Resolution, die den militärischen Überfall Russlands vehement verurteilt. Am 2. März 2022 folgte die UN-Vollversammlung mit einer Notstandsresolution gegen die Aggression Russlands.
Die Rolle eines Sondertribunals
Die Diskussion über ein Sondertribunal für die Ukraine zielt darauf ab, den Opfern der Aggression eine Plattform zu bieten und Entschädigungen zu ermöglichen. Laut Experten könnte ein solches Tribunal auch dazu beitragen, eine rechtliche Definition von „Opfern der Aggression“ zu entwickeln, was momentan rechtlich unklar ist. Nationale Jurisdiktionen erweisen sich als unzureichend, um den Opfern von Aggressionen Schutz zu bieten.
Ein zukünftiges Sondertribunal könnte nicht nur auf die juristische Seite des Konflikts eingehen, sondern auch ein wichtiges Signal für die internationale Gemeinschaft senden, um zukünftige Aggressionen zu verhindern. Der Internationale Gerichtshof hat zwar im März 2022 entschieden, dass Russland seine Militäroperation einstellen müsse, jedoch fehlen ihm die nötigen Durchsetzungsmechanismen.
Die anhaltende Aggression Russlands hat das internationale Recht stark belastet. In der aktuellen Krisensituation ist es entscheidend, dass die internationale Gemeinschaft das Völkerrecht stärkt und durchsetzt. Dies könnte langfristig helfen, eine friedliche Ordnung zu fördern und ähnliche Konflikte in der Zukunft zu vermeiden.
Für viele Ukrainer bleibt die Situation jedoch eine tägliche Realität des Leids und des Verlustes. Millionen haben unter den Folgen des Konflikts gelitten und sind gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Die Wahrung von Gerechtigkeit ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine moralische Verpflichtung gegenüber diesen Menschen und den Werten, für die die internationale Gemeinschaft steht.
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