Osnabrück

Rentenerhöhung in Deutschland: Was bedeutet der Zuschlag für Rentenempfänger im Juli?

Ab Juli erfahren Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent. Diese Steigerung betrifft auch Witwen- und Witwerrenten, was zur Folge hat, dass die Freibeträge automatisch anwachsen. Dadurch dürfen Hinterbliebene nun ein höheres eigenes Einkommen haben, ohne dass ihre Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird.

Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt, dass bei der Witwenrente eigene Einkünfte angerechnet werden. Ab dem 1. Juli haben Witwen und Witwer die Möglichkeit, monatlich 1.038,50 Euro netto zu verdienen, ohne dass dies ihre Hinterbliebenenrente beeinträchtigt. Bei Hinterbliebenen mit Kindern erhöht sich der Freibetrag pro Kind um 220,19 Euro. Einkünfte über dem jeweiligen Freibetrag werden zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Eine neue Regelung betrifft bestimmte Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente, die ab Juli einen Rentenzuschlag erhalten. Der Zuschlag beträgt für Personen, deren Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat, 7,5 Prozent und für diejenigen, deren Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen hat, 4,5 Prozent. Diese Zuschläge werden jedoch nur ausgezahlt, wenn der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezogen hat und zum Zeitpunkt seines Todes nicht älter als 65 Jahre und acht Monate war.

Es ist zu erwähnen, dass die Zuschläge auch für Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten gelten, die direkt an die Erwerbsminderungsrente anschließen. Betroffene müssen keinen Antrag stellen, da sie im Juli 2024 automatisch einen Bescheid erhalten, der die Höhe des Zuschlags und den Zahlungszeitraum mitteilt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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