OsnabrückWirtschaft

Neue Förderbestimmungen für Wohnraum in Niedersachsen – Was sich ab Mai 2024 ändert

Neue Förderungsmöglichkeiten für Wohnraum in Osnabrück

Die Stadt Osnabrück erlebt eine entscheidende Veränderung in der sozialen Wohnraumförderung, die es Investoren ermöglicht, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Diese Änderungen treten durch den Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 1. Mai 2024 in Kraft.

Im Fokus steht die Förderung von energetisch hochwertigem Mietwohnungsneubau im KfW-40-Standard. Investoren erhalten nun die Möglichkeit, nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 15 % oder 25 % der notwendigen Kosten zu erhalten, abhängig vom Einkommen der zukünftigen Mieter. Maximal werden 27.000 Euro oder 45.000 Euro je Wohneinheit ausgezahlt, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen.

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Darüber hinaus gibt es eine Erhöhung der Gesamtkosten je Quadratmeter geförderten Wohnraums auf 5.190 Euro. In Bezug auf die Mietstufe IV bedeutet dies eine Anpassung der Startmiete für gering- und mittelverdienende Haushalte. Für Berechtigte mit geringem Einkommen steigt die Miete von 6,10 Euro auf 6,40 Euro, und für mittelverdienende Haushalte von 7,50 Euro auf 7,80 Euro. Bei einem Neubau im KfW-40-Standard kommen zusätzlich 0,30 Euro auf die Miete hinzu.

Des Weiteren ergeben sich Veränderungen in der Eigentumsförderung. Die NBank unterstützt nun den Bau beziehungsweise Kauf eines Eigenheims mit einem Darlehen von bis zu 75.000 Euro. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind und jede Person mit Behinderung erhöht sich das Darlehen um jeweils 7.500 Euro. Zusätzlich gewährt die NBank einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 3.000 Euro pro Kind oder Person mit Behinderung, was einer vierköpfigen Familie eine maximale Fördersumme von 96.000 Euro ermöglicht.

Um herauszufinden, ob Sie für eine Eigentumsförderung in Frage kommen, nutzen Sie gerne den Online-Check der Stadt Osnabrück. Für Beratungen zur Förderung von Mietwohnungsbau oder zur Eigentumsförderung steht Antje Pöttker unter poettker.a@osnabrueck.de oder telefonisch unter 0541 323-4267 zur Verfügung.

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