Kriminalität und JustizOsnabrück

Leistungsmissbrauch entlarvt: 3.000 Euro Strafe für Mann aus dem Landkreis Osnabrück

Das Amtsgericht Bersenbrück hat einen Mann aus dem Landkreis Osnabrück wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Die Strafe wurde auf 150 Tagessätze festgelegt, was dazu führt, dass der Mann nun auch als vorbestraft gilt. Der Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen, obwohl er im Februar 2020 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatte, von der er dem Leistungsträger nichts mitgeteilt hatte. Dadurch hatte er unrechtmäßig rund 9.400 Euro Arbeitslosengeld bezogen.

Die Entlarvung des Leistungsbetrugs erfolgte durch eine Meldung der Krankenkasse des Mannes an das Hauptzollamt Osnabrück. Dies führte zu Ermittlungen und letztendlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hätte den Leistungsträger unverzüglich informieren müssen, als er eine Erwerbstätigkeit aufnahm. Trotz entsprechender Hinweise hatte er dies jedoch versäumt. Neben der Geldstrafe muss der Mann die zu viel erhaltenen Leistungen selbstverständlich zurückzahlen, wie Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, betonte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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