Ein Mann aus Osnabrück muss kräftig blechen: Das Amtsgericht Bocholt verurteilte ihn wegen Leistungsbetrugs zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro! Der Verurteilte hatte durch Ermittlungen des Hauptzollamtes festgestellt, dass er über 940 Euro Arbeitslosengeld I unrechtmäßig kassiert hatte.

Der Skandal? Im Mai 2022 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf und informierte den Leistungsträger nicht darüber. Wäre er seiner Pflicht nachgekommen, hätte er dieses Geld nicht erhalten dürfen! Jetzt wird klar: Betrug lohnt sich nicht!