Vorfall | Leistungsbetrug |
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Ort | Landkreis Nienburg |
Sachschaden in € | 560 |
Ursache | Falsche Angaben bei Antragstellung |
Eine Frau aus dem Landkreis Nienburg wurde vom Amtsgericht Nienburg zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, nachdem sie beim Bezug von Arbeitslosengeld I betrogen hatte. Im Zuge von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück stellte sich heraus, dass sie bei ihrer Antragstellung im März 2021 verschwiegen hatte, dass sie bereits seit März 2020 einer geringfügigen Beschäftigung nachging. Diese Täuschung ermöglichte es ihr, rund 560 Euro unrechtmäßig zu kassieren.
Die Verurteilung umfasst dreißig Tagessätze zu je 30 Euro. Trotz entsprechender Hinweise hatte die Frau es versäumt, ihre Beschäftigung dem Leistungsträger gegenüber anzugeben. Die Strafe ist nun rechtskräftig, und die Frau muss die Konsequenzen für ihr Verhalten tragen.