Vorfall | Betrug |
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Ort | Nienburg |
Ursache | nicht gemeldet |
Eine Frau aus dem Landkreis Nienburg ist wegen Leistungsbetruges zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Nienburg sprach das Urteil aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Verurteilte hatte es versäumt, ihren neuen, sozialversicherungspflichtigen Job, den sie im September 2023 aufgenommen hatte, dem zuständigen Leistungsträger zu melden.
Durch diese Unterlassung konnte sie unrechtmäßig rund 920 Euro Arbeitslosengeld I kassieren. Das Gericht stellte klar, dass die Leistungsempfängerin verpflichtet gewesen wäre, sofort zu informieren, als sie ihre berufliche Tätigkeit aufnahm. Doch trotz eindeutiger Hinweise handelten sie nicht, was nun Konsequenzen hat.