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Kaskoschutz auch für nicht zugelassene Fahrzeuge: Gerichtsurteil klärt auf

Ein Motorrad, das nach umfangreichen Umbauten nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, kann dennoch Kaskoschutz genießen. Dies zeigt ein kürzliches Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hervorgehoben wurde.

Recht auf Versicherungsleistung:

Im vorliegenden Fall ging es um eine Harley-Davidson, für die eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Trotz der Nicht-Zulassung für den Straßenverkehr nach den Umbauten, wurde die Maschine gestohlen. Die Klägerin verlangte den Wiederbeschaffungswert von ihrer Versicherung, die jedoch die Zahlung verweigerte mit dem Argument, dass der Vertrag nichtig sei.

Urteilsbegründung:

Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und betonte, dass es kein Gesetz gibt, das die Absicherung nicht zugelassener Fahrzeuge verbietet. Selbst die Tatsache, dass das Motorrad nicht verkehrssicher war, hatte keinen Einfluss auf den Vertrag. Somit hat die Klägerin Anspruch auf den vollen Wiederbeschaffungswert.

Die Verkehrsrechtsanwälte des DAV halten dieses Urteil für praxisrelevant, da es verdeutlicht, dass Kaskoversicherungen auch für nicht zugelassene Fahrzeuge abgeschlossen werden können, insbesondere für saisonal genutzte oder umgebaute Fahrzeuge für den Motorsport.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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