Osnabrück

Investor Lars Windhorst entgeht vorläufigem Haftbefehl: Worin besteht der Streit um das Ihme-Zentrum in Hannover?

Das Insolvenzgericht in Hannover hat den Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst außer Vollzug gesetzt. Dies geschah, nachdem sich Windhorst mit dem Gericht auf einen Termin geeinigt hatte, dessen genaues Datum zunächst nicht bekannt gegeben wurde. Zuvor war bekannt geworden, dass das Gericht am 23. Mai einen Haftbefehl gegen Windhorst erlassen hatte. Dies erfolgte im Zusammenhang mit einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH, bei dem Windhorst angeblich Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen war.

Unter anderem wurde Windhorst vorgeworfen, als faktischer Geschäftsführer der GmbH keine Auskunft erteilt und Schlüssel nicht herausgegeben zu haben. Er war zudem unentschuldigt bei einem Anhörungstermin am 22. April ferngeblieben. Trotz dieser Vorwürfe wies ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe die Anschuldigungen zurück und bestätigte, dass Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt wurde. Der Haftbefehl sei laut dem Sprecher lediglich ein Druckmittel des Gerichts, um Windhorst zu einer Aussage zu bewegen. Windhorst selbst bestritt den Vorwurf, seiner Mitwirkungspflicht nicht nachzukommen.

Die Projekt IZ Hannover GmbH, an der Windhorst beteiligt ist, soll laut Gericht 83 Prozent des Ihme-Zentrums in Hannover besitzen. Das Ihme-Zentrum, ein Wohn- und Bürokomplex im Stadtteil Linden, gilt seit Jahren als sanierungsbedürftig.Es befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Ufer der Ihme.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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