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Gericht entscheidet – Klimaschutzprogramm der Bundesregierung muss nachgebessert werden.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg fordert mehr Engagement für den Klimaschutz | NOZ

Die Ampelregierung wird aufgefordert, ihr Klimaschutzprogramm zu verschärfen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Die Richter gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt, die argumentierten, dass das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, in Revision zu gehen und somit die Wirkung des Urteils aufzuschieben. Sollte sie diesen Schritt unternehmen, läge die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht. Die Umwelthilfe hatte bereits zuvor juristisch gegen die Klimapolitik der Regierung interveniert und im November 2023 einen Sieg errungen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte damals festgestellt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm für die Sektoren Verkehr und Gebäude einführen muss, während die Revision beim Bundesverwaltungsgericht noch läuft.

Das Klimaschutzgesetz legt fest, dass die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Stand von 1990 reduziert werden müssen. Die Klagen der DUH basieren auf diesen Vorgaben und zielen darauf ab, die Regierung zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft zu bewegen. Bislang wurde nur eine Minderung von etwa 46 Prozent erreicht, was verdeutlicht, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Klimaziele zu erreichen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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