Vorfall | Betrug |
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Ort | Cloppenburg |
Sachschaden in € | 410 |
Eine 24-jährige Frau aus Cloppenburg wurde vom Amtsgericht Cloppenburg wegen Betrugs verurteilt, nachdem sie zu Unrecht Arbeitslosengeld I in Höhe von über 410 Euro bezogen hatte. Die Zöllner deckten auf, dass sie gleichzeitig einer geringfügigen Beschäftigung nachging und ihr Einkommen nicht angab. Das Gericht erlegte ihr eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro auf.
Die Frau hatte es versäumt, dem Leistungsträger bei der Antragstellung ihre Beschäftigung zu melden, obwohl sie mehrfach darauf hingewiesen wurde. Dieses vorsätzliche Handeln führte zu ihrer Verurteilung und zeigt die Konsequenzen von Betrug im Sozialleistungsbereich.