Kriminalität und JustizOsnabrück

Betreten Sie den OP-Saal: Chirurg unter Alkoholeinfluss operiert Patientin – Verurteilung und berührende Entschuldigung

Ein Chirurg operierte betrunken am Blinddarm einer Notfallpatientin, was zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung führte. Das Gericht stellte fest, dass sein Verhalten als gefährliche Körperverletzung einzustufen sei. Der Mediziner, der sich bewusst war, dass er unter Alkoholeinfluss operierte, wurde von seinem Team gestoppt, nachdem auffällige Verhaltensänderungen während des Eingriffs beobachtet wurden.

Die Verteidigung des Chirurgen legte Berufung gegen das vorherige Urteil ein, das eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten verhängte. Der Anwalt argumentierte für eine weniger schwere Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Trotz der Einwilligung der Patientin zur Operation betonte das Gericht die Verantwortung des Arztes, nüchtern zu sein, um das Vertrauen der Patienten zu wahren.

Während der Operation kam es zu ungewöhnlichem Verhalten des Chirurgen, der Schwierigkeiten hatte, seine Handlungen zu koordinieren. Er führte ungewöhnliche, nicht geplante Maßnahmen durch, was zu Panik im Operationssaal führte. Im Anschluss an den Vorfall wurde der Chirurg mit einem Promillegehalt von 2,29 im Blut von seinen Kollegen entfernt.

Die Patientin, die den Vorfall überlebte, berichtete von Schmerzen und einem längeren Krankenhausaufenthalt. Der Chirurg entschuldigte sich im Gerichtssaal persönlich bei ihr und bot Schmerzensgeld an. Trotz seiner langjährigen Berufserfahrung und Kompetenz musste sich der Mediziner den Konsequenzen seines Verhaltens stellen, was zu seiner Kündigung und Anzeige durch das Krankenhaus führte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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