Osnabrück

Arzt betrunken bei Operation: Landgericht Osnabrück verhandelt über Fehler

Vor dem Landgericht Osnabrück steht ein Arzt vor Gericht, der betrunken eine Notoperation wegen einer Blinddarmentzündung durchgeführt haben soll. Der Mann wurde in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Trotz des Urteils hat er Berufung eingelegt, weshalb nun das Landgericht Osnabrück über den Fall verhandelt. Insgesamt sollen sechs Zeugen und ein Sachverständiger angehört werden, um den Sachverhalt umfassend zu klären.

Während der Operation, bei der der Arzt mit einem Alkoholgehalt von etwa 2,3 Promille gearbeitet haben soll, sind nach Angaben des Gerichts mehrere Fehler passiert. Unter anderem wurden Instrumente fehlerhaft verwendet und Nähte nicht korrekt gesetzt. Das OP-Team entschied schließlich, den Chefarzt hinzuzuziehen. Trotz der Schwere der Situation hat die betroffene Patientin Glück gehabt und keine bleibenden Schäden erlitten. Der Arzt musste noch in derselben Nacht eine Blutprobe abgeben, um den genauen Alkoholpegel festzustellen.

Sollte das Landgericht Osnabrück das vorherige Urteil bestätigen, besteht für den Arzt die Möglichkeit, vor das Oberlandesgericht zu ziehen und in Revision zu gehen. Die Entscheidung des Gerichts wird somit maßgeblich über die weitere juristische Zukunft des Arztes und die Konsequenzen für seine berufliche Tätigkeit bestimmen. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess vor dem Landgericht in Osnabrück weiter verlaufen wird und welche neuen Erkenntnisse durch die angehörten Zeugen und den Sachverständigen gewonnen werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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