Am 13. März 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet eine umfassende Prüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch, wobei der Fokus auf der Einhaltung des Mindestlohns lag. Im Verantwortungsbereich des Hauptzollamts Oldenburg waren 50 Zöllner im Einsatz, die 111 Arbeitnehmer direkt an ihren Arbeitsplätzen überprüften. In 24 Fällen standen bereits erste Hinweise auf Verstöße gegen den Mindestlohn oder auf Schwarzarbeit im Raum.
Besonders alarmierend: In drei Fällen wurden ausländische Mitarbeiter ohne gültigen Aufenthaltstitel entdeckt, was zu Strafverfahren führte. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde, und jeder Arbeitnehmer hat einen klaren Anspruch darauf. Abweichende Vereinbarungen mit den Arbeitgebern sind rechtlich unwirksam. Die Ermittlungen bei den betroffenen Unternehmen gehen nun in die nächste Phase, einschließlich Überprüfungen von Lohn- und Finanzunterlagen, um die ausgebeuteten Arbeitnehmer zu schützen und Missstände aufzudecken. Die FKS verfolgt weiterhin unermüdlich die Aufdeckung von Mindestlohnverstößen und setzt ihre konsequenten Nachforschungen fort.