Das Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen einen Wildeshauser Anwalt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Anwalts verworfen, wie kreiszeitung.de berichtet. Die Entscheidung wurde vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs getroffen und stützt sich auf ein Verurteilungsurteil wegen Betrugs.
Die Verurteilung des Anwalts beruht auf Täuschungen, die er in zwei Fällen zur Erlangung erheblicher Vorschusszahlungen von Rechtsschutzversicherern vorgenommen hat. In einem weiteren Ermittlungsverfahren stellte sich heraus, dass er in drei weiteren Fällen vorgab, notarielle Beurkundungen vornehmen zu können, um zusätzliche Vorschusszahlungen zu erhalten. Diese Anwaltshandlungen rechtfertigte der Beschuldigte mit angeblichen anwaltlichen Diensten.
Rückzahlungsforderung und weitere Anklagen
Im Rahmen dieser Betrugsdelikte muss der Anwalt nun rund 400.000 Euro zurückzahlen. Die Rückzahlung setzt sich aus Überweisungen aus einem Nachlassvermögen zusammen, auf das der Anwalt Zugriff hatte. Es ist allerdings unklar, wo das Geld geblieben ist. Es wird angenommen, dass der Anwalt in der Absicht handelte, die Geldbeträge dauerhaft dem Nachlass zu entziehen. Trotz seiner rechtskräftigen Verurteilung hat die Rechtsanwaltskammer in Oldenburg bisher kein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet, sondern erfuhr erst durch eine Medienanfrage von der Entscheidung des BGH.
Weiterhin hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg zwei zusätzliche Anklagen wegen gewerbsmäßiger Untreue und Betrugs gegen den Anwalt erhoben. Der Gesamtschaden durch die Taten beläuft sich auf mehr als 160.000 Euro.
Rechtslage des Betrugs
Betrug ist gemäß § 263 StGB definiert als das Erregen oder Unterhalten eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die objektiven Voraussetzungen für Betrug umfassen eine Täuschung über Tatsachen, einen entsprechenden Irrtum, eine Vermögensverfügung sowie einen Schaden, wie auf rechtsanwalt-betrug.de erläutert wird.
Die Strafe für einfachen Betrug kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen, während schwerer Betrug, der beispielsweise zum großen Vermögensverlust führt, ein erhöhtes Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Schädigungen aufgrund solcher Taten ziehen zudem zivilrechtliche Schadensersatzpflichten nach sich.
Es ist auch zu beachten, dass eine Selbstanzeige beim Betrug nicht strafbefreiend wirkt, jedoch strafmildernd berücksichtigt werden kann. Die Verjährungsfrist für Betrug beträgt fünf Jahre und beginnt mit der Beendigung der Tat oder dem Eintritt des Erfolges.