Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Oldenburg beteiligte sich kürzlich an bundesweiten Schwerpunktprüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Dabei lag der Fokus auf der Überprüfung der Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, des Mindestlohns und der Aufdeckung illegaler Beschäftigung. Im Rahmen dieser Einsätze wurden insgesamt 64 Unternehmen und 295 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrolliert.
Erste Erkenntnisse der Prüfungen deuten auf zahlreiche Verstöße gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften hin, darunter Fälle von Leistungsmissbrauch und Beitragsvorenthaltung. Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, betont die Bedeutung dieser Kontrollen für die Sicherung der Sozialsysteme und faire Arbeitsbedingungen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Hotellerie und Gastronomie, die dem Mindestlohngesetz unterliegt. Seit Anfang des Jahres beträgt der allgemeine Mindestlohn in dieser Branche 12,41 Euro pro Stunde. Der Zoll führt risikoorientierte Prüfungen durch, um Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren leistet der Zoll einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Staatseinnahmen und Sozialsysteme. Mit regelmäßigen Schwerpunktprüfungen in besonders betroffenen Branchen wie der Hotellerie und Gastronomie soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften stetig überwacht werden, um illegale Machenschaften zu unterbinden und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
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