OldenburgWirtschaft

Preiskampf um Grundstücke in der StEM: Rechtmäßigkeit der Baulandpreise vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Oldenburg beschäftigt sich seit rund fünf Jahren mit der Frage der Angemessenheit der Grundstückspreise in der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (StEM) in der Stadt Wildeshausen. Ein Immobilienkaufmann, Helmut Müller, hat Klage eingereicht, da er ein Investorengrundstück zu hohen Kosten erworben hatte. Vor Kurzem trafen sich die Parteien vor Gericht, um ihre Standpunkte darzulegen, und ein Urteil wird in naher Zukunft erwartet. Müller hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen, sollte er unterliegen.

In der Klage wird betont, dass laut Müllers Anwälten die StEM eine sozialpolitische Komponente hat und der Gemeinde keinen Gewinn einbringen soll. Die Anwälte argumentieren, dass die Kosten- und Finanzierungsübersicht der StEM nicht aktualisiert wurde und daher die Grundstückspreise weiterhin bei 75 Euro pro Quadratmeter liegen sollten. Dies steht im Kontrast zu den aktuellen Preisen von 150 oder 170 Euro pro Quadratmeter, die die Stadt derzeit verlangt.

Die Diskrepanz in den Preisen basiert auf der unterschiedlichen Auslegung des Neuordnungswerts und der angemessenen Kostenberechnung. Während Müllers Vertreter behaupten, dass alle Verkäufe über 75 Euro pro Quadratmeter nichtig sind, argumentiert der städtische Jurist, dass die Stadt das Recht habe, die Preise anzupassen und die Kosten neu zu kalkulieren. Die endgültige Entscheidung des Gerichts wird darüber Aufschluss geben, ob die aktuellen Baulandpreise in der StEM rechtens sind oder nicht.

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"