Kriminalität und JustizOldenburg

Korruptionsvorwürfe: Ex-Vorstände der Elsflether Werft vor Gericht

Zwei ehemalige Vorstände der Elsflether Werft stehen vor dem Landgericht Oldenburg aufgrund von Korruptionsvorwürfen vor Gericht. Die Anklage besagt, dass sie Darlehen in Höhe von insgesamt rund 18 Millionen Euro vergeben haben, ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu besitzen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Ex-Vorständen unter anderem besonders schwere Untreue, das vorsätzliche und unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften sowie die Verletzung der Buchführungspflicht vor.

Der Ermittler aus Osnabrück berichtete, dass die beiden Ex-Vorstände die Darlehen wie ein Bankinstitut vergeben und der Großteil der Summe von rund 18 Millionen Euro zunächst an Tochtergesellschaften floss. Diese Gelder wurden anschließend in verschiedene Geschäftsfelder umgeleitet, die nicht im Zusammenhang mit den eigentlichen Werftaktivitäten standen, wie beispielsweise ein Filmprojekt mit der Marine oder Projekte mit Diamanten in Afrika.

Das Gericht untersuchte auch die Hintergründe von zwei illegalen Darlehen, die von einem Kostenprüfer der Marine in Höhe von jeweils 400.000 Euro beantragt wurden. Einer der Hauptangeklagten gab an, lange Zeit nichts von dem ersten Darlehen gewusst zu haben und erst Ende 2018 davon erfahren zu haben. Jedoch räumte er ein, von dem zweiten Darlehen gewusst zu haben und dieses in einer Vorstandssitzung genehmigt zu haben. Ein Ermittler zeigte sich skeptisch, ob der Ex-Vorstand tatsächlich so ahnungslos war, wie er angab, da er die Möglichkeit gehabt habe, das Darlehen zu stoppen, es jedoch nicht tat.

Im Verlauf der Ermittlungen gab der Ex-Vorstand zu, dass es ein Fehler war, das Darlehen zu gewähren, und dass er seiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei. Trotzdem sei fraglich, ob er tatsächlich so unwissend war, wie er angab. Der Prozess um die unerlaubten Darlehen und Bankgeschäfte der ehemaligen Vorstände der Elsflether Werft wird weiter vor dem Landgericht Oldenburg geführt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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