Oldenburg

EWE Urteil: Verbraucherrechte gestärkt – Schnellere Abrechnungen gefordert

Der Energieversorger EWE steht vor einer Niederlage vor dem Landgericht Oldenburg, da er zukünftig Strom- und Gasabrechnungen außerhalb der Grundversorgung innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen muss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte Klage gegen EWE eingereicht, da Kunden lange auf Jahres- und Abschlussrechnungen sowie Guthabenauszahlungen warten mussten.

EWE weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben, und die Klage in Bezug auf Fernwärmeverträge wurde aufgrund fehlender gesetzlicher Bestimmungen abgewiesen. Die Verbraucherzentrale betrachtet das Urteil als bedeutendes Signal und fordert gleiche Rechte für Kunden im Fernwärmebereich wie bei Strom- und Gaslieferverträgen.

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Das Gericht entschied, dass Abschluss- und Jahresrechnungen für Strom- und Gaslieferverträge außerhalb der Grundversorgung gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen müssen. In einigen Fällen hatte EWE diese Frist um bis zu sieben Monate überschritten, was Kunden verärgert und benachteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber es soll die Rechte der Verbraucher schützen, indem das beanstandete Verhalten zukünftig unterlassen wird.

Das Landgericht Oldenburg stellte fest, dass die Verstöße gegen Abrechnungsfristen bei EWE keine Einzelfälle sind, da zahlreiche Kunden betroffen sind. EWE muss rechtliche Schritte prüfen, da die Unterlassungserklärung verweigert wurde und Wiederholungsgefahr besteht. Die Entscheidung des Gerichts hat das Potenzial, die Abrechnungspraktiken von Energieversorgern zu beeinflussen und den Verbraucherschutz zu stärken.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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