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Der tragische Kampf eines Mannes um die Rettung seines drogenabhängigen Freundes

Wildeshausen – Ein 55-jähriger Mann aus Wildeshausen wurde vom Schöffengericht der Kreisstadt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Grund für das Urteil war, dass der Mann seinem stark drogenabhängigen Freund Kokain in nicht geringer Menge besorgt hatte. Der Verurteilte muss außerdem 1.000 Euro an den Jugendstraffälligenhilfeverein „Brücke“ zahlen.

Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Mann in fünf Fällen insgesamt 200 Gramm Kokain erworben hatte. Allerdings gestand der Mann nach einem nicht öffentlichen Verständigungsgespräch nur drei Taten ein. Er berichtete, dass der erste Kauf nicht zustande kam und der letzte abgebrochen wurde, weil die Polizei ihm gefolgt war. Der Angeklagte war bereits wegen Drogenhandels in nicht geringen Mengen zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

In einer kurzen Darstellung vor Gericht berichtete der Verurteilte, dass ein vermögender und kokainabhängiger Freund ihn gebeten hatte zu helfen, da er nur gestrecktes Kokain erhalten hatte. Der Mann entschied sich, dem Freund zu helfen, kaufte Kokain im Wert von über 5.000 Euro und übergab es an ihn. Obwohl die Polizei den Handel beobachtete, wurden weder Drogen noch handelsbezogene Utensilien in der Wohnung des Angeklagten gefunden.

Der Verurteilte betonte vor Gericht, dass er lediglich helfen und nicht vom Drogenverkauf profitieren wollte. Er berichtete, dass sein Freund mittlerweile in Therapie sei und betonte, dass er selbst nichts mit Drogen zu tun habe. Wegen seiner Vorstrafen beantragte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung und eine Geldauflage von 1.500 Euro, während der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten vorschlug. Letztendlich entschied das Schöffengericht, drei Drogenkäufe als unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln ohne Handeltreiben und eine Versuchstat zu werten und die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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