Oldenburg

BGH Urteil zu klimaneutraler Werbung: Transparenz und Klarheit für Verbraucher

Klimaneutral-Werbung: Transparenz gegen Greenwashing

In einem wegweisenden Urteil vom 27. Juni 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Werbung mit dem Label „klimaneutral“ nur dann erlaubt ist, wenn die genaue Definition des Begriffs in der Werbung selbst explizit dargelegt wird. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Schutzmechanismus gegen Greenwashing dar, bei dem Unternehmen umweltfreundliches Image vortäuschen, obwohl ihre Prozesse CO2-intensiv sind.

Das Urteil erging in einem Fall, in dem ein Unternehmen in einer Fachzeitschrift Produkte als „klimaneutral“ bewarb, obwohl der tatsächliche Herstellungsprozess nicht CO2-neutral war und nur durch Kompensationsmaßnahmen als solcher dargestellt wurde.

Das Berufungsgericht hatte argumentiert, dass die Leser der Fachzeitschrift den Begriff „klimaneutral“ als Ausgleich der CO2-Emissionen verstehen würden, sei es durch Vermeidung oder Kompensation. Der BGH stufte diese Interpretation jedoch als irreführend ein. Sowohl Fachleute als auch Verbraucher könnten den Begriff auch als Anspielung auf eine Reduktion der CO2-Emissionen im Herstellungsprozess verstehen.

Dieses wegweisende Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und setzt klare Maßstäbe für umweltbezogene Werbeaussagen. Transparenz und Klarheit sind unerlässlich, damit Verbraucher informierte Kaufentscheidungen treffen können, ohne sich irreführen zu lassen.

Unternehmen sind daher aufgefordert, ihre Werbung im Zusammenhang mit Umweltthemen wie „klimaneutral“ präzise und transparent zu gestalten. Nur wenn die genaue Bedeutung des Begriffs erklärt wird, kann Greenwashing effektiv bekämpft und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden.

Dieses Urteil markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer ehrlicheren und transparenteren Werbekultur, die Verbrauchern ermöglicht, bewusste Entscheidungen im Einklang mit ihren Umweltwerten zu treffen.

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 10
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 153
Analysierte Forenbeiträge: 46

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"