Oldenburg

Anwalt in Wildeshausen: Unrecht-oder schön Ungerechtigkeit?

Der Konflikt zwischen einem Berliner Geschäftsmann und einem Anwalt aus Wildeshausen hat sich durch eine negative Online-Bewertung verschärft. Der Geschäftsmann behauptet, dass der Anwalt unrechtmäßig Kostenvorschüsse eingefordert und nicht gelieferte Leistungen abgerechnet habe. Als Reaktion darauf erhielt der Geschäftsmann eine Abmahnung, in der er aufgefordert wurde, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Der Anwalt aus Wildeshausen bestreitet die Vorwürfe und behauptet, dass die erbrachten Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Er kritisiert, dass die Veröffentlichung des noch nicht rechtskräftigen Urteils gegen ihn sein Persönlichkeitsrecht verletzt und seinen Ruf schädigt. Trotz der Aufforderung, die Bewertung zu entfernen, hat der Geschäftsmann seine Beschwerde auch an die Rechtsanwaltskammer Oldenburg weitergeleitet.

Die Rechtsanwaltskammer hat die Vorwürfe an die Oberstaatsanwaltschaft Oldenburg weitergeleitet, um eine Untersuchung durchzuführen. Der Präsident der Kammer betont, dass erst nach einem rechtskräftigen Urteil ein Standesverfahren gegen den Anwalt eingeleitet werden kann. Bisher liegt jedoch kein rechtskräftiges Urteil vor, da das Oldenburger Landgericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil davon abgesehen hat.

Der Fall wirft Fragen nach der Online-Bewertung von Anwälten auf und verdeutlicht die Komplexität von Konflikten, die durch nicht verifizierte Informationen im Internet entstehen können. Das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant ist von Vertrauen und Professionalität geprägt, und die öffentliche Diskussion um den Fall unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit in der Rechtsberatung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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