Am 13. Januar 2025 feierte Andree Wrobel sein 40-jähriges Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst. Die Vizepräsidentin der Universität Vechta, Dr.in Marion Rieken, überreichte ihm eine Urkunde zu diesem besonderen Anlass. Wrobel begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1985 als Elektroinstallateur bei der Bundeswehr und war dort als Fernmelder in der Nieder- und Hochfrequenztechnik für das Flugabwehrraketensystem Nike Hercules tätig, das schließlich durch das modernerer Patriot-System abgelöst wurde. Zuletzt war Wrobel beim Flugabwehrraketenkommando 3, später Flugabwehrraketengeschwader 3, in Oldenburg stationiert.
Nach dem erfolgreichen Bestehen der Beamtenlaufbahnprüfung im mittleren Bibliotheksdienst trat Wrobel im August 1998 in die Benutzungsabteilung der Vechtaer Hochschul-Bibliothek ein. Dort war er als stellvertretender Systemadministrator tätig und zuständig für Materialbeschaffungen sowie die Planung von Medienumzügen in Außenstellen. In dieser Zeit arbeitete er eng mit dem ehemaligen Bibliotheksleiter, Dr. Gunter Geduldig, zusammen und legt nun seine Erfahrungen in die Unterstützung des Hochschul-Archivar, Lars Hoffmeier, ein. Aktuell ist Wrobel damit beschäftigt, Prüfungsunterlagen in das Archivinformationssystem Arcinsys einzupflegen. Er betont, dass die vollständige Verzeichnung des Universitätsarchivs noch viel Arbeit erfordert, freut sich jedoch über die vielfältigen Aufgaben und den Kontakt zu Hochschulangehörigen.
Jubiläumsgeschenke im öffentlichen Dienst
Zu Wrobels 40-jährigem Dienstjubiliäum gehört auch das Jubiläumsgeld, welches Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Erreichen bestimmter Dienstjahre erhalten. Nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) bekommen Mitarbeiter nach 25 Jahren 350 Euro und nach 40 Jahren 500 Euro. Teilzeitbeschäftigte haben hierbei die gleichen Ansprüche und erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe. Zusätzlich besteht für diejenigen, die 40 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ein Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub gemäß TVöD § 29.
Die Regelungen für Jubiläumsgeld sind in den Paragraphen 23 und 34 des TVöD festgelegt. Dabei zählt die Beschäftigungszeit, die auch Unterbrechungen berücksichtigt, lediglich die Zeit bei demselben Arbeitgeber, es sei denn, es wird ein dienstliches Interesse anerkannt. Auch Zeiten bei anderen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst werden berücksichtigt, was den öffentlichen Dienst zu einer Besonderheit auf dem Arbeitsmarkt macht, wo viele Beschäftigte regelmäßig den Arbeitgeber wechseln.
Andree Wrobel kann somit auf eine bemerkenswerte Karriere zurückblicken, die nicht nur durch seine langjährige Erfahrung, sondern auch durch seine vielseitigen Tätigkeiten in der Vechtaer Hochschul-Bibliothek geprägt ist. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte ihm in seiner beruflichen Laufbahn noch bevorstehen.
Universität Vechta berichtet, dass …
Öffentlicher Dienst News erklärt, dass …
Kommunalforum informiert, dass …