Ein schwerer Autounfall ereignete sich am Sonntagabend in Obergünzburg, bei dem ein 32-jähriger BMW-Fahrer verletzt wurde. Der Mann kam offenbar betrunken von einer Faschingsfeier und verlor gegen 20.25 Uhr auf der Staatsstraße 2012 zwischen Obergünzburg und Ronsberg die Kontrolle über sein Fahrzeug. Ohne Fremdeinwirkung prallte er frontal gegen einen Baum. Die anderen Verkehrsteilnehmer alarmierten sofort die Rettungskräfte, die den schwerverletzten Fahrer aus dem Wrack befreiten.
Der aufgrund mehrerer Brüche in ein Klinikum transportierte Fahrer wies zudem Alkoholgeruch auf. Im Zuge der Ermittlungen wurde eine Blutentnahme angeordnet, deren Ergebnisse jedoch noch ausstehen. Der Gesamtschaden des Unfalls wird auf mehr als 20.000 Euro geschätzt, und der Fahrer sieht sich einer Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegenüber, wie Tag24 berichtet.
Faschingszeit und Verkehrssicherheit
Im Zuge des bevorstehenden Faschingsfestes führt das Polizeipräsidium Oberbayern Süd verstärkt Verkehrskontrollen durch. Diese Maßnahmen sind insbesondere notwendig, da der Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer häufig zu schweren Verkehrsunfällen führt. Bereits im vergangenen Jahr wurden in der Faschingszeit 43 alkoholbedingte Verkehrsunfälle sowie 136 alkoholisiert fahrende Personen registriert. Zusätzlich mussten 20 Trunkenheitsfahrten vor Fahrtantritt verhindert werden, berichtet die Polizei Bayern.
Die Zahlen aus der Faschingszeit 2023 zeigen eine ähnliche Tendenz: Insgesamt gab es 45 alkoholbedingte Verkehrsunfälle und 171 Fahrer, die alkoholisiert angetroffen wurden. Ferner wurden 37 Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss festgestellt. Auch in diesem Jahr wird mit einer hohen Anzahl an Fahrten unter Einfluss von Alkohol und Drogen gerechnet.
Konsequenzen und Empfehlungen
Die Konsequenzen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind gravierend. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat drohen Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und Geldstrafen, die oftmals ein Monatseinkommen übersteigen. Auch berufliche Konsequenzen, wie der Verlust des Führerscheins, sind möglich. Daher empfiehlt die Polizei, bereits vor den Feierlichkeiten über einen sicheren Nachhauseweg nachzudenken. Eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Taxis wird angeraten, um riskante Situationen zu vermeiden.
Zusätzlich warnen die Sicherheitsbehörden vor Restalkohol, der auch am nächsten Morgen die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen kann. Es ist daher wichtig, nicht in ein Fahrzeug einzusteigen, wenn der Fahrer alkohol- oder drogenbeeinflusst ist, so die Polizei Bayern.
Mit diesen präventiven Maßnahmen wünscht das Polizeipräsidium Oberbayern Süd allen Bürgern eine fröhliche und unfallfreie Faschingszeit.