In den letzten Jahren erfreuten sich Lagerfeuer sowohl zu Hause als auch beim Camping immer größerer Beliebtheit. Laut derwesten.de war die 50-minütige Lagerfeuer-Show von George Ford über die Feiertage sogar an der Spitze der Netflix-Seriencharts 2023. Doch während das Gemütliche beim Lagerfeuer unbestritten ist, gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die Kaminbesitzer beachten sollten.

Kaminbesitzer sind gut beraten, vorsichtig zu sein, was sie verbrennen. Das Verbrennen von Zeitungen und Verpackungskartons ist verboten, da diese Materialien Farb- und Bindemittel enthalten, die beim Verbrennen Schadstoffe wie Schwermetalle und Dioxine freisetzen können. Zudem ist das Nachlegen von feuchtem Holz im Ofen nicht gestattet, da dies zu Rußablagerungen und Schornsteinbränden führen kann. Laut Bundesimmissionsschutzverordnung (§3 1. BImSchV) darf nur naturbelassenes, ausreichend getrocknetes und gespaltenes Holz verbrannt werden.

Neue Emissionsgrenzwerte und Fristen für Kaminbesitzer

Ab dem 1. Januar 2025 gelten strenge neue Emissionsgrenzwerte für Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden. Die maximalen Werte betragen 4 g Kohlenmonoxid und 0,15 g Staub pro m³ Abgas. Der Stichtag für Kaminbesitzer ist der 31. Dezember 2024, wie deutsche-handwerks-zeitung.de berichtet.

Besitzer können das Alter ihres Kaminofens über das Typenschild ablesen, und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte kann durch Herstellerunterlagen oder die Online-Datenbank des HKI überprüft werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Sanierungspflicht. Geräte, die der ersten Stufe der BImSchV entsprechen, Feuerstätten vor 1950 sowie Kachelgrundöfen und gelegentlich genutzte offene Kamine sind davon betroffen.

Regelungen und Folgen bei Nichteinhaltung

Für Kaminbesitzer, deren Öfen die vorgegebenen Grenzwerte nicht einhalten, gibt es mehrere Optionen. Dazu gehören die Stilllegung und der Austausch gegen moderne, emissionsarme Feuerstätten sowie die Nachrüstung mit Staubminderungseinrichtungen bis Ende 2024. Der Schornsteinfeger kontrolliert die Einhaltung dieser Maßnahmen nach Ablauf der Frist. Empfohlen wird häufig der Austausch, da moderne Geräte nicht nur effizienter, sondern auch emissionsärmer sind.

Wer jedoch keinen Austausch wünscht, kann auch auf die Stilllegung setzen, wenn kein Interesse an einer weiteren Nutzung oder Investition besteht. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für nicht konforme Kaminöfen, wie chip.de warnt.

Um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden, müssen Kaminbesitzer auch Buch führen über die Nutzung ihres Kamins. Es ist somit wichtig, sich rechtzeitig über die eigenen Geräte zu informieren, um unliebsame Überraschungen und Geldstrafen zu vermeiden.