Northeim

Wohngeld plus: Finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige in Northeim

Angesichts der steigenden Pflegeheimkosten betont der Sozialverband Northeim die Möglichkeit einer finanziellen Entlastung für Pflegebedürftige durch Wohngeld. Pflegebedürftige, die Schwierigkeiten haben, die Kosten für ihren Pflegeheimplatz zu decken, könnten unter bestimmten Umständen Anspruch auf Wohngeld haben, so Katrin Keese vom Beratungszentrum des Sozialverbandes Northeim.

Mit der Einführung des „Wohngeld plus“ im letzten Jahr haben laut Keese mehr Menschen Anspruch auf diese Leistung, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es ist entscheidend, dass die Betroffenen keine weiteren Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter beziehen und dass ihre Einkünfte und Vermögen von der zuständigen Wohngeldstelle geprüft werden; Vermögen wird erst ab einem Betrag von über 60.000 Euro berücksichtigt.

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Zusätzlich kann die sogenannte Hilfe zur Pflege eine finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige darstellen, vorausgesetzt, sie haben mindestens den Pflegegrad 2. Bei der Beurteilung dieser Leistung werden die Einkünfte und Vermögen einer Bedarfsgemeinschaft insgesamt betrachtet. Im Falle, dass nur ein Ehepartner in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist, muss der zu Hause lebende Partner nur die Pflegeheimkosten übernehmen, die es ihm ermöglichen, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wenn die finanziellen Mittel der Eltern nicht ausreichen, kann das Sozialamt Unterhaltsforderungen an die Kinder stellen, jedoch ist dies erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro möglich. Es zeigt sich deutlich, dass „Wohngeld plus“ und andere Unterstützungsleistungen eine wichtige Rolle bei der Entlastung von Pflegebedürftigen spielen können.

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