Nienburg/Weser

Fundtiere in Nienburg: So erkennen und melden Sie ausgesetzte Tiere

In den Sommermonaten kommt es in Nienburg/Weser zu einem Anstieg von Fundtieren, woraufhin die Stadt zusammen mit dem Tierheim Nienburg-Schessinghausen aufklärt, wie man beim Auffinden von Haustieren richtig handelt, um deren Eigentümer schnellstmöglich zu ermitteln und die Tiere in ihre gewohnte Umgebung zurückzubringen.

Im Sommer, besonders während der Ferienzeit, steigt die Anzahl der Meldungen zu Fundtieren in der Stadt Nienburg/Weser erheblich an. Diesen Anstieg nehmen die Stadt Nienburg und das Tierheim Nienburg-Schessinghausen zum Anlass, um die Bevölkerung über den richtigen Umgang mit aufgefundenen Haustieren und Wildtieren aufzuklären. Diese Aufklärung ist wichtig, da sie dazu beitragen kann, verlorene Tiere schnell wieder zu ihren rechtmäßigen Besitzern zurückzubringen.

Die Stadt Nienburg/Weser hat die Verantwortung für die Verwahrung von Fundtieren und kooperiert hierbei mit dem Tierschutzverein Nienburg und Umgebung e.V. Fundtiere sind in der Regel Haustiere, die von ihren Haltern entlaufen sind, wie zum Beispiel Hunde, Katzen oder Ziervögel. Sie unterscheiden sich von herrenlosen Tieren, da diese oft in einem schlechten Zustand oder verwahrlost sind. Ein Fundtier erkennt man meistens an einem gepflegten Erscheinungsbild, einem freundlichen Wesen sowie an einem Halsband oder eventuell einem Mikrochip, der Informationen über den Halter bieten kann.

Regeln für das Auffinden von Fundtieren

Wichtig ist, dass Fundtiere nicht eigenmächtig behalten werden dürfen. Selbst wenn ein Finder das Tier zunächst selbst versorgt, muss er die Stadt oder das Tierheim informieren. Nur so kann der rechtmäßige Besitzer ermittelt werden. Sollte ein Hund alleine unterwegs sein, könnte dieser entlaufen sein, was es ratsam macht, sich bei Nachbarn zu erkundigen, ob jemand den Hund kennt.

Katzen hingegen sind von Natur aus unabhängige Tiere. Oft kehren sie nach einigen Stunden oder Tagen heim. Wiederholt sich das Auftauchen einer Katze in der näheren Umgebung, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass sie kein Zuhause mehr hat. Ein Hinweis auf einen schlechten Zustand einer Katze ist jedoch, wenn sie verwahrlost oder abgemagert wirkt.

Sollte es notwendig sein, ein Fundtier zu einem Tierarzt zu bringen, um eine sofortige Behandlung sicherzustellen, muss der Arzt die Stadt Nienburg/Weser oder das Tierheim in Kenntnis setzen und eine Fundtieranzeige ausfüllen. Es ist zu beachten, dass das Aussetzen von Tieren eine Straftat darstellt und in keinem Fall toleriert wird.

Was ist bei Wildtieren zu beachten?

Eine ganz andere Vorgehensweise gilt für Wildtiere, die als herrenlos oder verletzt gelten. Generell dürfen Wildtiere nicht aus ihrer natürlichen Umgebung entnommen werden. Bei verletzten Tieren wie Rehen oder Greifvögeln sollte umgehend die untere Naturschutzbehörde kontaktiert werden. Es ist wichtig, diese Tiere auf keinen Fall selbst zu berühren oder zu transportieren, da sie nicht unter die Regelungen für Fundtiere fallen.

Für weitere Informationen können sich Bürger an verschiedene Stellen wenden:

  • Tierheim Nienburg-Schessinghausen: Schessinghäuser Weg 121, 31582 Nienburg, Tel.: 05027/724 (365 Tage im Jahr erreichbar).
  • Polizei Nienburg: Rufnummer 05021/9778-0 (nicht Notrufnummer) für die Nachstunden oder an Wochenenden.
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