Vorfall | Wahlen |
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Uhrzeit | 21:51 |
Ort | Bückeburg |
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat entschieden: Die Landtagswahl 2022 in Niedersachsen wird nicht wiederholt! Diese Wende kam am Montag, als das Gericht in Bückeburg auf die Wahlprüfungsbeschwerde zweier FDP-Mitglieder entschied, die mutmaßte, dass die AfD beim Aufstellen ihrer Kandidatenliste gegen interne Regeln verstoßen habe. Die Vorwürfe beinhalteten, dass AfD-Plätze verkauft worden seien, welche von ehemaligen Mitgliedern wie Marco Genthe und Alexander Grafe vorgebracht wurden, die selbst die Wahl 2022 verloren hatten, wie NDR berichtete.
Die Richter stellten fest, dass es zwar eine „schwarze Kasse“ bei der AfD gegeben habe, doch die erhobenen Vorwürfe über die Aufstellung der Liste und mögliche Käufe von Listenplätzen konnten nicht bewiesen werden. Gerüchte über Zahlungen an den heutigen AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde blieben ohne substanzielle Beweise, obwohl bekannt ist, dass Zahlungen auf ein privates Konto getätigt wurden. Diese seien nicht klar mit der Listenplatzvergabe verknüpft gewesen, stellte das Gericht klar. Eine schwere Verletzung der Wahlrechte konnte nicht nachgewiesen werden, so wie die taz berichtete.
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