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Niedersachsen führt verbindliche Abgaben für Betreiber von Wind- und Solaranlagen ein

Niedersachsens innovative Energiewende: Neue Bürgerbeteiligung und Akzeptanzabgabe für Solar- und Windparks.

Der Landtag in Niedersachsen hat kürzlich das neue „Windgesetz“ verabschiedet, um eine fairere regionale Verteilung beim Ausbau der Windenergie im Land sicherzustellen. Gemäß einer Vereinbarung von SPD und Grünen im Koalitionsvertrag soll die Flächen für Windenergie mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche umfassen, wobei unter Berücksichtigung des Naturschutzes sogar bis zu 6,2 Prozent möglich sind. Um dies zu erreichen, werden regionale Teilflächen solidarisch unter den Landkreisen umverteilt, wobei kein Landkreis überfordert wird.

Das neue Gesetz mit dem vollständigen Titel „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ beinhaltet nicht nur Maßnahmen zur Förderung von Windrädern, sondern führt auch eine verbindliche kommunale Abgabe für Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windkraftanlagen ein. Diese Abgabe beläuft sich auf 0,2 Cent pro Kilowattstunde und soll direkt an die Kommunen gezahlt werden. Zusätzlich müssen die Betreiber eine Bürgerbeteiligung in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde leisten, die an die Anwohner im Umkreis von 2,5 Kilometern ausgeschüttet werden soll.

Die niedersächsische Landesregierung plant mit der Einführung dieser Akzeptanzabgabe Einnahmen für die Kommunen zu generieren und gleichzeitig die Akzeptanz für Windräder und Solarparks im Land zu stärken. Diese direkte Beteiligung der Anwohner an den Erträgen von Solar- und Windparks gilt als bundesweit einzigartig. Die Anlagenbetreiber haben zudem die Möglichkeit, sich zumindest 0,2 Cent pro Kilowattstunde von den Verteilnetzbetreibern erstatten zu lassen.

Der Landesverband Erneuerbare Energie (LEE) Niedersachsen begrüßt das Gesetz als einen Schritt in die richtige Richtung, ist jedoch nicht vollends zufrieden. Der Verband sieht kritisch, dass die Regelungen von denen in anderen Bundesländern abweichen und plädiert für eine bundeseinheitliche Lösung. Trotzdem wird das Gesetz von Parlament und Landesregierung evaluiert, und es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf kurzfristige Änderungen vorzunehmen.

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Lebt in Spandau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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