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Neues Cannabis-Gesetz in Niedersachsen: Antragstellung für Anbauvereinigungen gestartet

Ab heute ist ein wichtiger Schritt in Niedersachsen getan: Cannabis-Anbauvereinigungen können ab sofort Anträge stellen, um gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und unter bestimmten Voraussetzungen abzugeben.

Das neue Cannabis-Gesetz (KCanG) wurde am 1. April 2024 in Kraft gesetzt und legt Regeln für den privaten Umgang mit Cannabis fest. Dies beinhaltet auch die Schaffung von Anbauvereinigungen, die heute die Genehmigung beantragen können.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen übernimmt die Genehmigungsverfahren und die Kontrolle der Anbauvereinigungen im Rahmen des KCanG. Landwirte, Vereine und Genossenschaften können sich nun online bei der LWK bewerben und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Vorlage eines Führungszeugnisses, die Entwicklung eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts sowie die Sicherung des angebauten Cannabis vor unbefugtem Zugriff.

Die LWK wird die Antragsteller unterstützen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrollieren, um sicherzustellen, dass der Anbau und die Abgabe von Cannabis ordnungsgemäß erfolgen.

Diese Neuerung stellt einen bedeutenden Schritt in der Umsetzung des KCanG dar und wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Landwirtschaft und den gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis in Niedersachsen haben.

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