Lüneburg

Wolfsschutz im Landkreis Uelzen – Gerichtsurteil kippt Abschussgenehmigung

In einem aktuellen Urteil hat das Verwaltungsgericht Lüneburg erneut gegen die Abschussgenehmigung eines Wolfs entschieden. Diese Ausnahmegenehmigung wurde vom Landkreis Uelzen im Jahr 2021 erteilt, nachdem ein Wolf Schafe gerissen hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Genehmigung rechtswidrig war, da der Landkreis den Naturschutzvereinigungen keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben hatte und das Gebiet, für das die Genehmigung galt, zu groß war. Dies bedeutete, dass nicht sicher war, ob der richtige Wolf getroffen werden konnte, da kein Wolf während des genehmigten Zeitraums zwischen dem 15. Januar und dem 30. Juni 2021 abgeschossen wurde.

Die Richter betonten, dass der Herdenschutz besser geprüft werden muss, bevor eine Abschussgenehmigung erteilt wird. Ein ähnliches Urteil erging kürzlich im Fall einer Abschussgenehmigung in der Region Hannover, wo das Oberverwaltungsgericht Lüneburg feststellte, dass das Schnellabschussverfahren grundsätzlich legal ist, solange nachgewiesen werden kann, dass in Gebieten mit mehreren Rissen erhebliche Schäden für die Landwirtschaft entstehen. Zudem soll der vorhandene Herdenschutz bei Rindern und Pferden eingehender geprüft werden.

Niedersachsens Umweltminister äußerte sich zu den Urteilen und bezeichnete die Hürden für einen Abschuss als hoch. Die Gerichtsentscheidungen haben auch eine Debatte unter elf Landräten in Uelzen ausgelöst, die eine Bestandsregulierung der Wolfspopulation fordern und die aktuellen Regelungen kritisieren. Obwohl die Abschussgenehmigungen abgelehnt wurden, bleibt die Diskussion über den Umgang mit Wölfen in Niedersachsen weiterhin bestehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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