Im Strafprozess um drei verwahrloste Kinder, die 2020 monatelang im Wald in einem Zelt leben mussten, wurde der angeklagte Vater vom Amtsgericht Mönchengladbach schuldig gesprochen. Der 50-Jährige erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht. Der Vater gestand im Prozess, den Kindern medizinische Versorgung und den Schulbesuch verweigert zu haben. Zudem gab er zu, seine Kinder als strafende Maßnahme mit einem Gürtel gezüchtigt zu haben und bezeichnete sich selbst als christlichen Fundamentalisten.
Die Polizei suchte nach der fünfköpfigen Familie aufgrund einer Anzeige des Jugendamts wegen akuter Kindeswohlgefährdung. Als sie schließlich entdeckt wurden, waren die Kinder vernachlässigt, verletzt und leicht bekleidet trotz herbstlicher Temperaturen. Die Mutter, eine 47-jährige Frau, und der Angeklagte wurden festgenommen, während die Kinder in die Obhut des Jugendamts kamen.
Die Mutter wird in einem separaten Verfahren vor Gericht stehen, nachdem sie zusammen mit dem Angeklagten nach einem Klinikaufenthalt untergetaucht war. Es wurde bekannt, dass die flüchtige Mutter die zweite Ehefrau des Angeklagten ist. Bereits aus einer früheren Ehe hat er vier Kinder, die er vor zwölf Jahren nach Ägypten und in den Sudan entführte, weil ihm das Sorgerecht nicht zugesprochen worden war. Das Landgericht Lüneburg verurteilte ihn 2012 zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung.
Das Urteil gegen den Vater der verwahrlosten Waldkinder ist derzeit nicht rechtskräftig, sodass weitere rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden könnten. Die Situation der betroffenen Kinder und die Folgen ihrer Vernachlässigung werfen ein Licht auf die Bedeutung der Einhaltung elterlicher Sorgfaltspflichten und des Schutzes von Kindern vor solchen schmerzhaften Erfahrungen.