Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Freitag die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Ausbau eines Schweinezuchtbetriebs in Ellringen für rechtswidrig erklärt. Dies bedeutet einen weiteren Erfolg für die Bürgerinitiative, die sich gegen die Erweiterung des Betriebs der Bundes Hybrid Zucht Programm GmbH (BHZP) wehrt. Der Betrieb plant, die Anzahl der Tiere von 1.200 auf 6.300 zu erhöhen, was auf Widerstand bei Anwohnern und Umweltschützern stößt. Das Gericht bemängelte formelle Mängel und verwies darauf, dass zuvor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Bebauungsplan bereits zweimal für unwirksam erklärt hatte, unter anderem wegen unzureichender Berücksichtigung eines Biotops.
Die geplante Erweiterung des Stalls wäre am Rand eines Landschaftsschutzgebietes entstanden, was zusätzliche Bedenken aufwarf. Diese neuesten Entwicklungen in Ellringen haben die Lage um den Schweinezuchtbetrieb weiter angeheizt. Die Bürgerinitiative bleibt fest entschlossen, die Pläne zu stoppen und verweist auf die rechtlichen Mängel, die das Gericht festgestellt hat. Für weitere Details zu diesem Thema, siehe den Bericht auf www.ndr.de.