Das Bundesverwaltungsgericht hat am 22. Oktober 2024 die Nichtzulassungsbeschwerde der Polizeidirektion Braunschweig zurückgewiesen und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bestätigt. Damit wird die alte Sperrgebietsverordnung von 2022 in weiten Teilen für unwirksam erklärt. Dieses Urteil beendet ein langwieriges Verfahren und bietet nun wichtige Hinweise für neue Regelungen zur Regulierung von Prostitutionsbetrieben.
Die Polizeidirektion Braunschweig ist gefordert, neue Sperrgebietsverordnungen zu entwickeln, um den Jugendschutz und den öffentlichen Anstand weiterhin in den Fokus zu rücken. Die von den Gerichten festgelegten formellen und materiellen Bedingungen schaffen nun mehr Rechtssicherheit sowohl für die Polizei als auch für die Baubehörden, die in Zukunft eng mit den neuen Regelungen arbeiten werden.
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