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Neue Förderungsmöglichkeiten durch das Wachstumschancengesetz: Steuerliche Forschungszulage für Unternehmen

Das am 27. März 2024 verkündete Wachstumschancengesetz hat die Fördermöglichkeiten im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage für Unternehmen erheblich erweitert. Unternehmen können nun Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung, Auftragsforschung und Wertminderungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens für Forschung und Entwicklung mit 25 Prozent bzw. 35 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als steuerfreie Steuergutschrift fördern lassen.

Um Unternehmen über die aktuellen Neuerungen der steuerlichen Forschungszulage zu informieren, veranstaltet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage ein kostenfreies Webinar am 13. Juni von 10 bis 11 Uhr. Neben den Grundlagen werden dort auch individuelle Fragen beantwortet. Interessierte können sich für das Webinar unter der Telefonnummer 04131 742-142 oder per E-Mail an gritt.sonnenberg@ihklw.de anmelden.

Das Webinar bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich über die vielseitigen Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Forschungszulage zu informieren und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt vollständig elektronisch bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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