Lüneburg

Enercity abgemahnt: Kündigungsbutton korrigiert bis zum 20. Juni 2024

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die enercity AG erfolgreich abgemahnt, da die Beschriftung des Bestätigungsbuttons für die Kündigung suggeriert, dass es sich lediglich um eine Anfrage handelt und nicht um eine verbindliche Kündigung. Gesetzlich ist jedoch eine eindeutige Kennzeichnung erforderlich, die Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennen lässt, dass ein Klick die Kündigung auslöst. Nach der Abmahnung hat die enercity AG eine Unterlassungserklärung unterschrieben und sich verpflichtet, die korrekte Umsetzung bis zum 20. Juni 2024 nachzuholen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Kündigungsbutton auf enercity.de verwenden, gelangen nun auf die gesetzeskonforme Bestätigungsseite. Dort können sie ihren Kündigungswunsch sowie alle relevanten Vertragsdaten eingeben. Der Button zum Abschicken des Formulars ist entsprechend mit „Einreichen“ beschriftet. Laut René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, muss der Button gesetzlich klar mit „Jetzt kündigen“ oder einer ähnlichen eindeutigen Formulierung versehen sein.

Die Sicherheit und Klarheit bei Bestellungen und Kündigungen stehen im Fokus dieses Falls. Es ist entscheidend, dass die Kündigung genauso eindeutig dargestellt wird wie der Abschluss eines Vertrags oder ein Produkterwerb. Ebenso gelten klare gesetzliche Vorgaben für Bestellbuttons, die mit „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer vergleichbaren Formulierung eindeutig beschriftet sein müssen. Nach der Abmahnung hat die enercity AG eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und muss bis zum 20. Juni 2024 die gesetzeskonforme Umsetzung des Bestätigungsbuttons gewährleisten. Bei Fragen zu Energielieferverträgen bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen kostenlose Beratung an.

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"