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Recht auf Erbe: Was Sie über die Legitimierung des Erbschaftsanspruchs wissen müssen

Ein erbschaftsrechtlicher Anspruch auf den eigenen Anteil an der Erbschaft kann erst nach dem Tod der Eltern geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass ein Kind seine legitime Erbquote zu Lebzeiten seiner Eltern nicht einfordern kann. Die Eltern sind in diesem Fall nicht verpflichtet, dem Wunsch des Kindes nachzukommen. Sollten die Eltern jedoch zustimmen, muss dies in Form einer Schenkung erfolgen. Die erhaltenen Vermögenswerte können als Vorauszahlung auf das spätere Erbe angesehen werden. Diese Schenkungen werden als Erbvorwegnahme betrachtet, wenn der Vater oder die Mutter versterben.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Recht zur Einreichung einer Erbschaftsklage nur nach der Verteilung des Besitzes und der Berechnung der Erbanteile ausgeübt werden kann. Eine genaue Bestandsaufnahme, Bewertung und Bewertung des Vermögens sowie die Bestimmung von Aktiva und Passiva sind notwendig, um den genauen Betrag zu ermitteln, der jedem gesetzlichen Erben zusteht. Die Zeitrahmen für die Einreichung von Ansprüchen sind entscheidend und können je nach lokalem Recht unterschiedlich sein.

In Spanien hat der Civil Code bestimmte Fristen festgelegt. Nach dem Tod des Erblassers hat der Erbe in der Regel neun Tage Zeit, um Ansprüche geltend zu machen und anschließend dreißig Tage, um das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen betragen fünf Jahre für wiederkehrende Zahlungen, sechs Jahre für bewegliche Güter und dreißig Jahre für unbewegliche Güter. Ein Verständnis dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist von entscheidender Bedeutung, um den Prozess der Geltendmachung des legitimen Erbteils in Spanien zu verstehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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